Behandlungskosten

Private Krankenversicherung

Für Patienten mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker 1985 (kurz GebüH).

Die PKV oder Beihilfen erstatten ganz oder teilweise die Gebühren, abhängig von Versicherung und abgeschlossenem Vertrag.

Der von mir erstellte Rechnungsbetrag nach der GebüH ist immer in voller Höhe zu entrichten und zwar unabhängig von der Erstattung durch die Beihilfe oder PKV. Deshalb ist es sinnvoll vor der ersten Behandlung sich bei Ihrem Versicherer zu erkundigen.

Gesetzliche Versicherung

Die Kosten für osteopathische Behandlungen können bei gesetzlich-versicherten Patienten teilweise oder ganz von der jeweilige Krankenkasse übernommen werden. Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. In der Regel für die Übernahme der Kosten verlangen die Krankenkassen ein Privatrezept eines zugelassenen Arztes z.B. Hausarzt /Allgemeinarzt /Orthopäde usw. mit der Angabe der aktuellen Diagnose und Anzahl der Osteopathischen Behandlungen.

Selbstzahler

Die Behandlungskosten für Selbstzahler sind abhängig von der Art und Dauer der Behandlung die bei Ihnen zur Anwendung kommt und werden nach der praxisinternen Preisliste abgerechnet.

 

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

 

Beispiele

  • Osteopathie
    Halbe Stunde 52,50 / Eine Stunde: 105,00 €
  • Akupunktur
    Behandlung: 45,00 €
  • Hirudo/ Blutegeltherapie
    Pro Blutegel: 27,00 €
    (nur in Verbindung mit Akupunktur)

Für nähere Informationen können Sie gerne Kontakt mit mir aufnehmen.
Tel: 0821-4707410